Nach Abmahnwelle

Impressum im Xing-Profil: Pflicht oder Kür?

18.03.2014
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Martin Schweinoch ist Anwalt im Fachbereich IT, Internet & E-Business von SKW Schwarz. Martin Schweinoch leitet diesen Fachbereich.
und Martin Schweinoch sind Anwälte im Fachbereich IT, Internet & E-Business von SKW Schwarz (www.skwschwarz.de). Martin Schweinoch leitet diesen Fachbereich.
Fehlt das Impressum im persönlichen Xing-Profil, ist das neuerdings ein Fall für Abmahnanwälte. Was wird bemängelt? Wann und wofür besteht wirklich Impressumspflicht?

Anwender und Unternehmen mit Profilen auf Xing erlebten eine böse Überraschung. Ein Anwalt mahnte sie wegen eines nicht im Profil eingerichteten Impressums ab. Betroffen sind nicht nur Firmenauftritte, sondern auch "persönliche" Profile einzelner Personen.

Was verpflichtet zu einem Impressum, und warum kann abgemahnt werden?

Das Telemediengesetz (TMG) verpflichtet in Paragraf 5 Anbieter von Telemedien, bestimmte Informationen über sich erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten (Impressumspflicht). Diese Vorschrift beruht auf der europäischen E-Commerce-Richtlinie und soll Verbraucher schützen. Xing als Portal wird von der Xing AG angeboten und hat ein Impressum. Xing-Nutzer stellen sich in ihren Profilen selbst dar. Die Abmahner meinen, für jedes Profil sei ein eigenes Impressum erforderlich. Wer pflichtwidrig kein Impressum vorhalte, begehe möglicherweise einen Wettbewerbsverstoß und könne durch einen Wettbewerber abgemahnt werden.

Was sagt Xing zum Thema Impressum?

Xing schreibt in seinen Frequently Asked Questions (FAQs) nur, die Impressumspflicht (Paragraf 5 TMG) betreffe geschäftsmäßige Telemedien. Ausgenommen seien Angebote, die nur privaten oder familiären Zwecken dienten. Xing teilt ausdrücklich mit, dieser Hinweis stelle keine Rechtsberatung dar. Daher helfen die FAQ-Informationen dem Nutzer wenig.

Wie urteilen die Gerichte?

Deutsche Gerichte haben sich zu einer etwaigen Pflicht für ein Impressum im Xing-Profil noch nicht geäußert. Für andere soziale Netzwerke haben sie aber geurteilt. Das Landgericht Freiburg (Urteil vom 4. November 2013) und das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf (Urteil vom 13. August 2013) haben sich mit Facebook befasst. Sie kommen zu der Entscheidung, dass zumindest in einem geschäftlichen Zusammenhang ein Impressum vorzuhalten und nach den gesetzlichen Anforderungen in den Facebook-Auftritt einzubinden ist.

Welche Schlüsse lassen sich für Profile auf Xing ziehen?

Vermutlich werden Gerichte die Pflicht für ein Impressum im Xing-Profil ähnlich beurteilen. Was für ein soziales Netzwerk wie Facebook gilt, das primär im privaten Umfeld genutzt wird, dürfte erst recht für ein Netzwerk wie Xing gelten, in dem es um berufliche Beziehungen geht. Das OLG Düsseldorf bezieht sich im Urteil sogar ausdrücklich auf Netzwerke "wie Facebook und andere Social-Media-Plattformen, auf denen Internet-Auftritte unter exklusiven Unterseiten veröffentlicht werden können". Dass Xing nicht dazugehören sollte, ist kaum anzunehmen.

Was tun mit dem Impressum im Xing-Profil?

Damit Xing-Teilnehmer keine Abmahnung riskieren, sollte ihr Profil ein Impressum haben. Das gilt für Firmen- und auch für "persönliche" Xing-Profile. Ersparen kann man sich dieses Impressum dann, wenn ein "persönliches" Profil ausschließlich privaten oder familiären Zwecken dient, was dem Zweck eines Business-Netzwerks aber zuwiderläuft. Xing bietet seit August 2013 am Ende jedes Profils die Möglichkeit an, dessen Impressum zu bearbeiten. Dazu werden über einen Link in einem Pop-up Fenster die erforderlichen Angaben eingetragen. Diese Pflichtangaben sind identisch mit einem sonst erforderlichen Impressum und in Paragraf 5 TMG vorgegeben. (hk)